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Kosten

Behandlungskosten und Kostenübernahme

Patienten mit privater Krankenversicherung, Zusatzversicherung, Beihilfe, Postbeamtenversicherung und Bundeswehr

Behandlungen, Beratungen via E-Mail und telefonische Beratungen, Hausbesuche und Anfahrtspauschalen werden mit der entsprechenden Ziffer aus dem GebüH berechnet. Sie werden von Ihrer Versicherung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ganz oder teilweise übernommen.

Bitte beachten Sie daher, dass private Krankenversicherungen bzw. Zusatzversicherungen und Beihilfestellen (für Beamte) unter Umständen nicht zu 100 % die Rechnungskosten erstatten. Informieren Sie sich bitte diesbezüglich vorab bei Ihrem zuständigen Versicherungs- bzw. Beihilfeträger.

Abrechnungsgrundlage bildet die Gebührenordnung für Heilpraktiker, kurz GebüH. (www.heilpraktiker.org).

 

Für gesetzlich Krankenversicherte:

Die gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen erstatten die Behandlungskosten für Heilpraktiker in der Regel nicht. Das Honorar für die Behandlungen wird auf Stundenbasis bzw. Pauschale abgerechnet.  Behandlungen, Beratungen via E-Mail und telefonische Beratungen werden nach Zeit abgerechnet. Bei Hausbesuchen fällt zusätzlich eine Anfahrtspauschale an.

Kosten für Laboruntersuchungen von Fremdlaboren gehen zu Lasten und auf Rechnung des Patienten. Alle Medikamente gehören zu den Eigenleistungen des Patienten. Ich möchte darauf hinweisen, dass Heilpraktiker keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen dürfen.

 

Rechnung & Bezahlung

Sie bekommen nach der Behandlung eine Rechnung per Post zugeschickt mit den aufgeschlüsselten Leistungen nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).  Gesetzlich Versicherte bekommen eine Rechnung ohne Gebührenverzeichnis und Diagnose. Auf Rechnungen/Quittungen zur Vorlage beim Finanzamt dürfen aus Datenschutzgründen keine Diagnosen und Behandlungsziffern angegeben werden.

Nach Rechnungserhalt haben Sie zwei Wochen Zeit, um den Betrag auf mein Konto zu überweisen. Auch eine sofortige Bezahlung der Kosten in meiner Praxis ist möglich.

 

Wichtiger Hinweis für Ihre Steuererklärung

Alle nicht durch eine Krankenkasse übernommene Kosten für Heilpraktikerbehandlungen  können als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden.

Naturheilpraxis Rainer Gugenhan
Heilpraktiker
Franz-Josef-Straße 3
80801 München

089-46221980
Mobil 0176-45500230
 info@heilpraktiker-gugenhan.de